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Anwalt-Schweiz.Attorney

Anwaltskanzlei Wittibschlager

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Der Bundesrat hat am 4. November.2016 das Inkrafttreten eines Betreuungsunterhalts zusätzlich zum Kindesunterhalt zum 1.Januar 2017 entschieden.

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Aktuelles

Da Ehen, Partnerschaften und Familien heute ganz anders gelebt werden und andere Formen kennen als noch vor 100 Jahren, will der Bundesrat das Erbrecht in der Schweiz modernisieren. Angedacht ist die Senkung der Pflichtteilsquote, ein grösserer Schutz für unverheiratete Partner und Partnerinnen, die Stärkung der Erben sowie die Einführung von technischen Modernisierungen.

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